Entgeltordnung

Gültig ab 01.November 2026

Die Stadt Überlingen sowie die Gemeinden Owingen und Sipplingen gewähren Schülerinnen und Schülern der Städt. Musikschule Überlingen einen Zuschuss auf das Unterrichtsentgelt (siehe Tabelle). Dieser wird automatisch bei der monatlichen Entgeltrechnung abgezogen. 

 

Elementarunterricht
 GruppengrößeDauerPro MonatÜberlingenOwingen/Sipplingen
Musik für Babys 0–2 Jahre Ab 5 Kinder 30 Minuten 21,60 Euro – 1 Euro – 0,50 Euro
Musik für Kleinkinder 2–4,5 Jahre Ab 6 Kinder 45 Minuten 32,40 Euro – 2 Euro – 1 Euro
Musik. Früherziehung 4,5–6 Jahre Ab 6 Kinder 45 Minuten 32,40 Euro – 2 Euro – 1 Euro
Musik. Grundausbildung ab 6 Jahre 2–3 Kinder / ab 4 Kinder 30 / 45 Minuten 45,60 Euro – 5 Euro – 2 Euro
Instrumentalunterricht – Gruppenunterricht
 DauerPro MonatÜberlingenOwingen/Sipplingen
2er Gruppe 45 Minuten 76,05 Euro – 10 Euro – 4 Euro
Instrumentalunterricht – Einzelunterricht
 Pro MonatÜberlingenOwingen/Sipplingen
25 Minuten 77,00 Euro – 10 Euro – 4 Euro
30 Minuten 92,40 Euro – 10 Euro – 4 Euro
35 Minuten 107,80 Euro – 10 Euro – 4 Euro
40 Minuten 123,20 Euro – 10 Euro – 4 Euro
45 Minuten 138,60 Euro – 10 Euro – 4 Euro
Orchester
Für Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Städt. Musikschule besuchen, ist das Orchester kostenlos.Pro Monat
Vororchester 17 Euro
Kammerorchester 20 Euro
Geschwisterermäßigung
 Pro Monat
Für das zweite und jedes weitere Kind (nur bei gleichen Kassenzeichen) 3,50 Euro
Zweitfachermäßigung
 Pro Monat
Ermäßigung auf jedes weitere Hauptfach (nicht auf Orchesterunterricht anwendbar) 3,50 Euro
Instrumentenmiete
 Pro Monat
Gitarre (nur Grundausbildungsbereich) 3 Euro
Instrumente 16 Euro
Zuschlag Instrumentennutzung im Unterricht
 Pro Monat
Bei Klavier- und Schlagzeugunterricht 4 Euro
Erwachsenenunterricht (ab dem 27. Lebensjahr)
Auf das monatliche Unterrichtsentgelt kommt ein Zuschlag von 25%. Es werden keine Ermäßigungen gewährt.
Anmeldeentgelt
Anmeldeentgelt 20 Euro

 

 

Entgelteinzug und Zahlungsweise

Das in Rechnung gestellte Entgelt (Unterricht, Miete, etc.) ist zum 1. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Rechnung wird ausschließlich über die Musikschul-App bereitgestellt.

Das Musikschulentgelt ist auch in den Ferienzeiten oder in Zeiten, in denen die Musikschule aus besonderem Anlass geschlossen ist zu entrichten.

Um einem Zahlungsverzug vorzubeugen und anfallende Mahnkosten und Verzugszinsen zu vermeiden, ist eine termingerechte Zahlung Ihrerseits sicherzustellen. Sie haben die Möglichkeit, am SEPA-Basislastschriftverfahren teilzunehmen. Bitte erteilen Sie hierfür der Stadtkasse Überlingen ein SEPA-Mandat. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen.

Die Städt. Musikschule behält sich vor, bei einem Entgeltrückstand von 3 Monaten eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB auszusprechen.

 

Bankverbindungen der Städt. Musikschule Überlingen

Kontoinhaber: Stadtverwaltung Überlingen

Sparkasse Bodensee
IBAN: DE42 6905 0001 0001 0073 01
BIC: SOLADES1KNZ

Volksbank Überlingen
IBAN: DE 24 6905 1800 0000 0050 02
BIC: GENODE61UBE

 

 

 

Stimmen aus der Schule

Was Eltern sagen

Unser Sohn hat hier nicht nur Gitarre gelernt. Er hat Freunde gefunden, Selbstvertrauen gewonnen und Auftritte erlebt, die er nie vergessen wird.

Familie Berger
Eltern eines Schülers, seit 4 Jahren

Die Lehrer gehen wirklich auf jedes Kind ein. Warm und professionell – wir würden jederzeit wieder anmelden.

Sabine K.
Mutter, 2 Kinder in der Schule

Schon mit 2 Jahren haben wir mit dem Babykurs angefangen. Heute spielt Lena Violine im Orchester – unglaublich.

Markus T.
Vater, Tochter 9 Jahre

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